Technische Erklaerung
Seit 2014 sehen das LAT und das LEne vor, dass Solaranlagen, die „ausreichend an bestehende Dächer angepasst“ sind, in allen bebaubaren Zonen von der Baugenehmigung ausgenommen sind. In den meisten Fällen reicht eine einfache Voranmeldung bei der Gemeinde aus. Ausnahmekriterien: Auf bestehendem Dach platziertes Paneel, das die Dachdicke nicht überschreitet, in bebaubaren Bereichen. Ausnahmen: Landwirtschaftliche Zonen (Bewilligung erforderlich), klassifizierte oder unter kantonalem Schutz stehende Gebäude, bestimmte Landschaftsschutzzonen.
