Technische Erklärung
Solaranlagen auf bestehenden Dächern können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bewilligungsfrei, aber meldepflichtig sein. Schutzobjekte, Ortsbilder, Freiflächen, Fassaden oder besondere Zonen können ein vollständiges Verfahren auslösen. Massgebend sind Standort, Gestaltung und die aktuelle Auskunft der zuständigen Behörde.
