Ein Mosaik lokaler Hilfe statt eines Bundesplans
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Bundesprämie für private Wallboxen. Förderungen kommen je nach Kanton, Stadt oder Energieversorger. Dadurch unterscheiden sich Höhe, Bedingungen und Fristen je nach Standort deutlich.
Das Prinzip der Infrastrukturförderung
Gefördert wird vor allem die sichere Ladeinfrastruktur zu Hause oder in Mehrfamilienhäusern. Je nach Programm werden fixe Beiträge oder prozentuale Anteile der Investition übernommen. Besonders relevant sind Projekte mit Lastmanagement und netzdienlicher Steuerung.
Typische Beispiele 2026
Die Programme ändern sich regelmässig. Prüfen Sie deshalb vor Projektstart immer den aktuellen Stand bei Kanton, Gemeinde und Versorger:
- Genf: Fokus auf intelligente Ladepunkte und netzkompatible Steuerung.
- Waadt: Häufig kommunale Programme oder lokale Fonds mit fixen Beiträgen pro Ladepunkt.
- Weitere Kantone: Teilweise Förderung von Grundinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern (z. B. Steigleitungen, Lastmanagement).
Wichtiger Punkt: oft nur Smart Charger förderfähig
Viele Programme fördern nur intelligente Ladegeräte, die Lastmanagement und netzdienliche Steuerung unterstützen (z. B. per OCPP oder vergleichbarer Schnittstelle). Einfache Basis-Wallboxen ohne Steuerbarkeit sind häufig ausgeschlossen.
Steuerliche Absetzbarkeit
In vielen Kantonen können Teile der Ladeinfrastruktur steuerlich geltend gemacht werden, insbesondere im Zusammenhang mit energetischen Modernisierungen. Die konkrete Abzugsfähigkeit hängt von den kantonalen Steuerregeln ab. Lassen Sie die steuerliche Behandlung im Zweifel vorab prüfen.
