Ein Mosaik lokaler Hilfe statt eines Bundesplans
In der Schweiz gibt es keine einheitliche Bundespraemie fuer private Wallboxen. Foerderungen kommen je nach Kanton, Stadt oder Energieversorger. Dadurch unterscheiden sich Hoehe, Bedingungen und Fristen je nach Standort deutlich.
Das Prinzip der Infrastrukturförderung
Gefoerdert wird vor allem die sichere Ladeinfrastruktur zu Hause oder in Mehrfamilienhaeusern. Je nach Programm werden fixe Beitraege oder prozentuale Anteile der Investition uebernommen. Besonders relevant sind Projekte mit Lastmanagement und netzdienlicher Steuerung.
Typische Beispiele 2026
Die Programme aendern sich regelmaessig. Pruefen Sie deshalb vor Projektstart immer den aktuellen Stand bei Kanton, Gemeinde und Versorger:
- Genf: Fokus auf intelligente Ladepunkte und netzkompatible Steuerung.
- Waadt: Haeufig kommunale Programme oder lokale Fonds mit fixen Beitraegen pro Ladepunkt.
- Weitere Kantone: Teilweise Foerderung von Grundinfrastruktur in Mehrfamilienhaeusern (z. B. Steigleitungen, Lastmanagement).
Wichtiger Punkt: oft nur Smart Charger foerderfaehig
Viele Programme foerdern nur intelligente Ladegeraete, die Lastmanagement und netzdienliche Steuerung unterstuetzen (z. B. per OCPP oder vergleichbarer Schnittstelle). Einfache Basis-Wallboxen ohne Steuerbarkeit sind haeufig ausgeschlossen.
Steuerliche Absetzbarkeit
In vielen Kantonen koennen Teile der Ladeinfrastruktur steuerlich geltend gemacht werden, insbesondere im Zusammenhang mit energetischen Modernisierungen. Die konkrete Abzugsfaehigkeit haengt von den kantonalen Steuerregeln ab. Lassen Sie die steuerliche Behandlung im Zweifel vorab pruefen.
