Was sich für Ihre Entscheidung ändert
Ab 1. Januar 2027 kann sich das gesetzliche Auffangmodell am Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung orientieren, wenn Netzbetreiber und Produzent keinen anderen Vergütungssatz vereinbaren. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben Sie dazu in Offerte und Vertrag prüfen sollten.
Entscheidend ist nicht ein isolierter Referenzwert, sondern seine Wirkung auf Ihr Gebäude, Ihren Verbrauch, den Netzanschluss und die Vertragsbedingungen. Der Punkt Nachrüsten muss deshalb in der Offerte mit Quelle, Datum und klarer Berechnung ausgewiesen sein.
Konkreter Schwerpunkt: Hilft bestehenden PV-Eigentümerinnen und -Eigentümern, zwischen Warten, Vorbereitung, Wechselrichterwechsel und Speicher-Nachrüstung zu entscheiden.
Drei Prüfungen vor der Unterschrift
1. Lastprofil
Nutzen Sie Viertelstunden- oder Stundendaten, um Speichergrösse und steuerbare Verbraucher zu begründen.
2. Systemgrenzen
Prüfen Sie Wechselrichter, EMS, Batterie, Ladestation, Notstromfunktion und Cloud-Abhängigkeit gemeinsam.
3. Lebenszyklus
Vergleichen Sie Kaufpreis, Verluste, Garantie, Degradation, Ersatz und Service über die Nutzungsdauer.
Schweizer Quellen zu Nachrüstung
- Bundesrat, Rückliefervergütung 2027: Ab 1. Januar 2027 kann sich das gesetzliche Auffangmodell am Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung orientieren, wenn Netzbetreiber und Produzent keinen anderen Vergütungssatz vereinbaren.
- Swissolar, neues Vergütungsmodell: Swissolar beschreibt, dass der stündliche Spotpreis Anreize schafft, Solarstrom bei tiefen Preisen zu speichern oder lokal zu verbrauchen.
- Swissolar, Swiss Battery Monitor 2026: Der Monitor 2026 nennt 1,5 GWh Behind-the-Meter-Speicher, 135 MWh Netzspeicher und 4,2 GWh geplante Netzspeicher bis 2030.
Halten Sie zu jeder Quelle das Abrufdatum und den Anwendungsbereich fest. Eine nationale Mitteilung ersetzt weder den lokalen Tarif noch die technische Prüfung Ihres Projekts.
Offerten belastbar vergleichen
Lassen Sie eine Referenzvariante und eine vorsichtige Variante rechnen. Beide müssen Investition, Eigenverbrauch, Einspeisung, Förderung, Termine und Verantwortlichkeiten getrennt zeigen. So erkennen Sie, ob das Ergebnis auch bei einer weniger günstigen Annahme tragfähig bleibt.
Bei Nachrüsten sollte die Offerte ausserdem nennen, welche Angabe vor Baubeginn nochmals bestätigt wird und wer eine spätere Änderung trägt.
Ihr nächster Schritt
Bereiten Sie Stromrechnung, Dachangaben, bestehende Verträge und vergleichbare Offerten vor. Stellen Sie die offenen Fragen schriftlich und vergleichen Sie erst danach Nettopreis, Jahresnutzen und Vertragsfolgen.
