Was sich für Ihre Entscheidung ändert
Ab 1. Januar 2027 kann sich das gesetzliche Auffangmodell am Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung orientieren, wenn Netzbetreiber und Produzent keinen anderen Vergütungssatz vereinbaren. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben Sie dazu in Offerte und Vertrag prüfen sollten.
Entscheidend ist nicht ein isolierter Referenzwert, sondern seine Wirkung auf Ihr Gebäude, Ihren Verbrauch, den Netzanschluss und die Vertragsbedingungen. Der Punkt Spotpreis muss deshalb in der Offerte mit Quelle, Datum und klarer Berechnung ausgewiesen sein.
Konkreter Schwerpunkt: Zeigt, wie die neue dynamische Vergütung ab 2027 Einspeisung, Eigenverbrauch, Speicher, EMS und Verträge verändert.
Die 2027-Frage
Nicht jede Kilowattstunde ist zur gleichen Zeit gleich viel wert
Seit 2026 wird das gesetzliche Auffangmodell für erneuerbaren Strom in der Schweiz über einen vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis beschrieben. Ab dem 1. Januar 2027 kommt eine dynamischere Logik dazu: Wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf einen anderen Vergütungssatz einigen, kann der Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung massgeblich werden. Praktisch rückt damit der stündliche Spotpreis in den Mittelpunkt – nicht als neue Pauschale für alle, sondern als Regel, die den Zeitpunkt Ihrer Einspeisung stärker sichtbar macht.
Das verändert die Frage hinter einer Photovoltaikanlage. Bisher reichte in vielen Offerten ein Jahresertrag mit einem einzigen Ansatz für den Überschuss. Für 2027 sollte die Rechnung zusätzlich zeigen, wann dieser Überschuss entsteht, welcher Anteil direkt im Gebäude genutzt wird, wie viel in einen Speicher verschoben werden kann und welcher Rest tatsächlich ins Netz geht. Wer tagsüber verbraucht, steuert oder lokal verkauft, kann dadurch robuster auf tiefe Mittagspreise reagieren. Wer fast alles einspeist, trägt mehr Unsicherheit in der Vergütung.
Wichtig: Der Spotmarktpreis ist nicht automatisch Ihr Haushaltsstromtarif und nicht automatisch der Betrag, den jede Anlage gutgeschrieben bekommt. Der Netzbetreiber, die Messung, eine allfällige Vereinbarung, die Anlagengrösse und die Übergangsregeln bleiben entscheidend. Genau deshalb gehört die Vergütungslogik in die Offerte und in den Vertrag – mit Quelle, Gültigkeitsdatum und einem klaren Beispiel.

Was ändert sich zwischen 2026 und 2027?
Die folgende Übersicht trennt geltendes Prinzip, neue Marktorientierung und technische Übergänge. Sie ersetzt nicht die Tarifpublikation Ihres Verteilnetzbetreibers. Sie verhindert aber, dass eine Offerte den Begriff «Einspeisevergütung 2027» verwendet, ohne das konkrete Abrechnungsmodell zu nennen.
| Zeitraum oder Fall | Was im gesetzlichen Rahmen wichtig ist | Was Sie schriftlich verlangen |
|---|---|---|
| 2026: Referenzmodell | Wenn keine andere Vergütung vereinbart ist, ist der vierteljährlich gemittelte Referenz-Marktpreis der zentrale Bezugspunkt. Für Anlagen unter 150 kW bestehen zusätzlich Minimalvergütungen und eine Differenzlogik. | Tarifblatt mit Gültigkeitsdatum, Anlagengrenze, HKN-Behandlung und separater Darstellung von Eigenverbrauch und Überschuss. |
| Ab 1. Januar 2027 | Im neuen Auffangmodell kann der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung massgeblich werden, sofern sich Produzent und Netzbetreiber nicht auf einen anderen Satz einigen. Verteilnetzbetreiber dürfen höhere Vergütungen anbieten. | Name des Modells, verwendeter Spotmarkt, Zeitintervall, Messgrundlage, Abrechnungstermin sowie Regel für negative oder sehr tiefe Preise. |
| Übergang ohne Smart Meter | Für Anlagen ohne intelligentes Messsystem kann bis Ende 2027 weiterhin eine Abrechnung über Referenz-Marktpreis beziehungsweise Minimalvergütung möglich sein. Das ist ein Übergangsfall, kein dauerhafter Business Case. | Bestätigung des Netzbetreibers: Ist der Zähler vorhanden, bestellt oder terminiert? Welche Abrechnung gilt bis zur Umstellung und wann endet sie? |
| Eigene Vereinbarung | Der gesetzliche Auffangmechanismus ist nicht die einzige Option. Ein Netzbetreiber kann einen höheren oder anders strukturierten Vergütungssatz anbieten, wenn die Bedingungen klar vereinbart sind. | Vertragsdauer, Anpassungsmechanismus, Kündigung, Herkunftsnachweise, Zahlungsfristen und Zuständigkeit bei Tarifänderungen. |
Warum der Zeitpunkt wichtiger wird als der Durchschnitt
Photovoltaik produziert häufig dann viel Strom, wenn viele andere Anlagen ebenfalls einspeisen. Das kann den Wert des zusätzlichen Stroms im Grosshandel drücken. Ein vierteljährlicher Durchschnitt glättet diese Schwankungen. Ein stündliches Modell macht sie für die Abrechnung sichtbarer: Eine Kilowattstunde am sonnigen Mittag kann anders bewertet werden als eine Kilowattstunde in einer Knappheitsstunde am Abend.
Das heisst nicht, dass jede Abendstunde automatisch einen hohen Ertrag bringt – im Winter produziert das Dach weniger, und ein Akku hat Verluste und begrenzte Leistung. Es heisst, dass die technische Auslegung und das Verbrauchsprofil in der Wirtschaftlichkeitsrechnung zusammengehören. Ein Energiemanagementsystem kann Boiler, Wärmepumpe, Batterie oder Wallbox verschieben. Es kann aber keine fehlende Kapazität, falsche Prognose oder unklare Tarifklausel wegzaubern.
| Situation | Die wirtschaftliche Frage | Erster sinnvoller Hebel |
|---|---|---|
| Sonniger Mittag | Wie viel Solarstrom wird direkt im Gebäude verbraucht, bevor er zu einem möglicherweise tiefen Marktpreis ins Netz geht? | Verbrauch in die Solarzeit verschieben: Warmwasser, Wärmepumpe, Haushalt, Gewerbelast oder planbare Ladung. |
| Abend und frühe Nacht | Kann ein tagsüber geladener Speicher den Netzbezug ersetzen, ohne dass Verluste, Leistungslimit oder Batterieverschleiss den Mehrwert auffressen? | Batterie nicht pauschal, sondern mit Lastprofil, nutzbarer Kapazität, Wirkungsgrad und Lebensdauer rechnen. |
| Winter und Übergangszeit | Reicht der erwartete Eigenverbrauch auch dann, wenn die PV-Produktion tiefer und der Heizbedarf höher ist? | Monatliche Erträge und Lasten ausweisen; keine Jahreszahl allein als Beweis für Rentabilität verwenden. |
| Sehr tiefe oder negative Preise | Wie behandelt der Vertrag die einzelne Einspeisestunde, und greift eine Minimalvergütung nur über die gesetzliche Durchschnittslogik? | Regel für Abregelung, Speicherladung, lokale Nutzung und Differenzvergütung ausdrücklich abfragen. |
Wer profitiert – und wer sollte besonders vorsichtig rechnen?
Es gibt keine einzelne «beste» Antwort auf die Einspeisevergütung 2027. Ein Haushalt mit täglichem Warmwasserbedarf kann Überschüsse anders nutzen als ein Ferienhaus. Eine STWEG braucht zusätzlich eine saubere Zähler- und Abrechnungslösung. Ein KMU muss Lastspitzen, Produktionszeiten und Netzanschluss zusammen betrachten. Die richtige Variante ergibt sich aus dem System, nicht aus dem Schlagwort Batterie.
| Projektprofil | Chance durch die neue Logik | Typischer Fehler in der Offerte |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus mit Tagesverbrauch | Direkter Eigenverbrauch kann den Wert des Solarstroms stabilisieren und braucht nicht zwingend einen grossen Speicher. | Nur die Einspeisemenge wird optimiert, obwohl der Haushalt Boiler, Waschen oder Wärmepumpe verschieben könnte. |
| Wärmepumpe oder Elektroauto | Steuerbare Lasten können Solarstrom in den eigenen Betrieb bringen und die Abhängigkeit von der Rücklieferung reduzieren. | Es wird eine automatische Steuerung versprochen, ohne Kompatibilität, Prioritäten, Komfortgrenzen und Notbetrieb zu definieren. |
| Geringer Verbrauch oder Ferienhaus | Ein passender Speicher oder ein lokales Modell kann Überschüsse anders nutzbar machen, wenn die Vertragsbedingungen stimmen. | Der Akku wird mit pauschaler Zyklenzahl gerechnet, ohne Verluste, Ersatz, Standby und saisonale Unterauslastung. |
| STWEG, ZEV oder LEG | Solarstrom kann näher am Produktionsort genutzt werden; die Abhängigkeit vom externen Einspeisepreis kann sinken. | Die technische Anlage ist klar, aber Preisbildung, Messdaten, Teilnehmer, Zahlungsausfälle und Austritt sind offen. |
| KMU oder grössere Anlage | Lastprofil, Direktverbrauch, Speicher und Vertrag lassen sich professionell optimieren – sofern die Messung belastbar ist. | Ein Durchschnittspreis wird über eine komplexe Lastkurve gelegt oder die Grenze von 150 kW wird nicht sauber eingeordnet. |

Wie wirkt sich die Regelung 2027 auf Ihre Anlage aus?
PLZ und Anlagensituation angeben – wir ordnen Ihre Situation unverbindlich ein und prüfen in 5 Minuten, welche Variante zu Ihnen passt.
Der Akku ist ein Werkzeug, kein Renditeversprechen
Ein Speicher kann Solarstrom vom Mittag in den Abend verschieben und damit Eigenverbrauch erhöhen. Das ist der direkteste Nutzen im neuen Umfeld. Der Speicher kostet aber Geld, benötigt Lade- und Entladeenergie, altert und muss mit Wechselrichter, EMS und Messung zusammenspielen. Wenn die Rechnung nur zusätzliche Einspeiseerlöse annimmt, die Batterie aber nicht für Verluste, Wartung, Garantiegrenzen und Ersatz bewertet, ist sie nicht belastbar.
Fragen Sie deshalb nach zwei getrennten Szenarien: erstens einer Anlage ohne Batterie, aber mit sauberer Vorbereitung für eine spätere Nachrüstung; zweitens einer Batterie mit konservativer Zyklenzahl und einem realistischen Ladeprofil. Vergleichen Sie dabei nicht nur die Kilowattstunden, sondern auch die Leistung in kW. Ein kleiner Speicher mit hoher Leistung kann kurze Lastspitzen abdecken, während eine grosse Kapazität bei wenig Verbrauch monatelang kaum genutzt wird.
| Option | Was sie leisten kann | Was im Angebot fehlen darf |
|---|---|---|
| Direkter Eigenverbrauch | Vermeidet Netzbezug und ist technisch meist die einfachste Form der Solarstromnutzung. | Eine pauschale Eigenverbrauchsquote ohne Lastprofil oder monatliche Herleitung. |
| EMS und Laststeuerung | Verschiebt planbare Verbraucher in die Solarzeit und kann Speicher und Geräte koordinieren. | Unklare Cloud-Abhängigkeit, fehlende Schnittstellen oder ein Versprechen ohne Komfort- und Sicherheitslogik. |
| Heimspeicher | Erhöht die zeitliche Nutzung des eigenen Solarstroms und kann Netzbezug am Abend reduzieren. | Verluste, Degradation, Garantie, Ersatz, Zyklen, Standby und Servicekosten. |
| Lokale Nutzung | Kann Solarstrom näher am Produktionsort absetzen und eine reine Grosshandelsbewertung vermeiden. | Teilnehmer, Messkonzept, Preisformel, Abrechnung, Zahlungsausfälle und Austrittsregeln. |
| Netzeinspeisung | Bleibt einfach und wichtig für den Überschuss, ist aber stärker von Tarif- und Marktregeln abhängig. | Eine einzige feste Vergütung ohne Quelle, Zeitraum, Anpassung und Regel für die Messung. |
So sieht eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung aus
Eine gute Rechnung trennt mindestens vier Wertströme: vermiedener Netzbezug, direkt oder lokal genutzter Solarstrom, verbleibende Einspeisung und die Kosten für Technik und Betrieb. Der Jahreswert ist deshalb nicht «Produktion mal Einspeisetarif». Eine brauchbare Näherung lautet:
Jahreswert ≈ vermiedener Netzbezug + lokaler Stromverkauf + Nettoerlös der Einspeisung – Speicherverluste – Betriebskosten
Das ist keine fertige Renditeformel. Es ist eine Kontrollfrage: Welche Zeile macht das Ergebnis stark, und welche Annahme kann sich bis 2027 ändern? Bitten Sie um eine Referenzrechnung und eine vorsichtige Rechnung mit tieferem Einspeisewert, geringerer Eigenverbrauchsquote und separat ausgewiesenen Technikfolgen.
| Zeile in der Offerte | Muss nachvollziehbar sein | Warnsignal |
|---|---|---|
| PV-Ertrag | Monatliche Produktion, Dachausrichtung, Verschattung, Degradation und verwendete Simulation. | Nur ein hoher Jahresertrag ohne Monatswerte oder Standortannahmen. |
| Eigenverbrauch | Direkter Verbrauch, verschobene Lasten und Speicheranteil getrennt – mit Lastprofil oder begründeter Annahme. | 60–80 % Eigenverbrauch als Standardwert ohne Wärmepumpe, EV, Boiler oder Nutzungsdaten. |
| Einspeisung | Kilowattstunden ins Netz, Vergütungsmodell, Spotmarktbezug, Zeitintervall und Anpassungsklausel. | Ein fester Rp.-Wert für 20 Jahre oder die Aussage, 2027 sei für jede Gemeinde bereits identisch. |
| Messung | Smart-Meter-Status, Lastgang, Ablesung, Datenzugang und Übergangsregel bis zur Umstellung. | Stündliche Abrechnung wird versprochen, obwohl Zähler und Verrechnungssystem nicht bestätigt sind. |
| Speicher und EMS | Nutzbare kWh und kW, Wirkungsgrad, Zyklen, Garantie, Degradation, Ersatz und laufende Gebühren. | Die Batterie wird nur über zusätzliche Einnahmen bewertet und Eigenverbrauch als kostenlos angenommen. |
| Vertrag | Dauer, Kündigung, Zahlungsfrist, HKN, Tarifänderung, Verantwortlichkeit und Vorgehen bei Streitfällen. | Der Anbieter nennt einen Preis, aber nicht, wer bei Änderungen des Netz- oder Messmodells zuständig ist. |
Ihr 2027-Check in sechs Schritten
- 1. Tarif festhalten. Laden Sie das aktuelle Tarifblatt Ihres Netzbetreibers herunter und notieren Sie Quelle, Gültigkeit sowie die Regel für Rücklieferung.
- 2. Messung klären. Fragen Sie, ob ein intelligentes Messsystem installiert, bestellt oder nur geplant ist und wie bis dahin abgerechnet wird.
- 3. Lastprofil beschaffen. Nutzen Sie Viertelstunden- oder Stundendaten, falls verfügbar. Eine Jahresrechnung allein zeigt den Zeitpunkt nicht.
- 4. Varianten verlangen. Lassen Sie mindestens ohne Batterie, battery-ready und mit Batterie rechnen; bei mehreren Parteien zusätzlich mit lokalem Strommodell.
- 5. Schlechteren Fall testen. Senken Sie den Einspeisewert, reduzieren Sie die Eigenverbrauchsquote und prüfen Sie, ob das Projekt trotzdem tragfähig bleibt.
- 6. Fragen schriftlich schliessen. Heben Sie offene Punkte zu Tarif, Zähler, Speicher, HKN, Garantien und Zuständigkeiten direkt im Angebot hervor.
Quellen, die Sie jetzt prüfen sollten
Für die nationale Einordnung sind Bundesrat, Bundesamt für Energie, ElCom und Swissolar die sinnvollsten Startpunkte. Die Rechtslage und der Markt entwickeln sich weiter; für Ihre Entscheidung zählt zusätzlich die aktuelle Publikation Ihres Netzbetreibers. Öffnen Sie die Quelle, notieren Sie das Abrufdatum und speichern Sie die für Ihr Projekt relevante Tarifversion.
- Bundesrat: Verordnungen zu StromvergütungInkrafttreten der neuen Abnahmevergütung per 1. Januar 2027.
- BFE: Referenz-MarktpreiseBerechnung und Veröffentlichung der Referenzwerte.
- Swissolar: neues VergütungsmodellMarktanreize, Minimalvergütung und Batteriespeicher verständlich zusammengefasst.
- ElCom: Grundversorgung und RückliefervergütungHinweise zur gesetzlichen Einordnung und zu lokalen Bedingungen.
Wenn Sie jetzt Angebote vergleichen, nutzen Sie am besten den Solar-Rechner als erste Strukturhilfe und holen Sie danach die lokale Bestätigung beim Netzbetreiber ein. Für die Auswahl eines Betriebs können Sie zusätzlich Installateure in der Schweiz prüfen.
Drei Prüfungen vor der Unterschrift
1. Lokaler Tarif
Verwenden Sie den publizierten Bezugs- und Einspeisetarif Ihres Netzbetreibers mit Gültigkeitsdatum.
2. Verbrauchsprofil
Trennen Sie Tagesverbrauch, Überschuss und steuerbare Lasten, bevor Sie die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
3. Vertragsvariante
Verlangen Sie eine vorsichtige zweite Rechnung für veränderte Tarife oder Vergütungen.
Schweizer Quellen zu Einspeisung
- Bundesrat, Rückliefervergütung 2027: Ab 1. Januar 2027 kann sich das gesetzliche Auffangmodell am Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung orientieren, wenn Netzbetreiber und Produzent keinen anderen Vergütungssatz vereinbaren.
- Swissolar, neues Vergütungsmodell: Swissolar beschreibt, dass der stündliche Spotpreis Anreize schafft, Solarstrom bei tiefen Preisen zu speichern oder lokal zu verbrauchen.
Halten Sie zu jeder Quelle das Abrufdatum und den Anwendungsbereich fest. Eine nationale Mitteilung ersetzt weder den lokalen Tarif noch die technische Prüfung Ihres Projekts.
Offerten belastbar vergleichen
Lassen Sie eine Referenzvariante und eine vorsichtige Variante rechnen. Beide müssen Investition, Eigenverbrauch, Einspeisung, Förderung, Termine und Verantwortlichkeiten getrennt zeigen. So erkennen Sie, ob das Ergebnis auch bei einer weniger günstigen Annahme tragfähig bleibt.
Bei Spotpreis sollte die Offerte ausserdem nennen, welche Angabe vor Baubeginn nochmals bestätigt wird und wer eine spätere Änderung trägt.
Ihr nächster Schritt
Bereiten Sie Stromrechnung, Dachangaben, bestehende Verträge und vergleichbare Offerten vor. Stellen Sie die offenen Fragen schriftlich und vergleichen Sie erst danach Nettopreis, Jahresnutzen und Vertragsfolgen.
