Die Ausgangslage: Sie haben CHF 10'000 übrig
Ein typisches Dilemma für Schweizer Eigenheimbesitzer am Ende des Jahres: Das freie Kapital aufs 3a-Konto überweisen (Maximalbetrag CHF 7'056) oder für die geplante Solaranlage einsetzen? Bankberater drängen oft zur 3a-Lösung. Doch betrachten wir die reine Mathematik. Beide Investitionen bieten einen sofortigen Steuervorteil: Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen 1:1.
Der Steuer-Effekt ist identisch – der Ertrag ist es nicht
Nehmen wir an, Ihre Grenzsteuerbelastung liegt bei 25%. Investieren Sie CHF 10'000 in eine Solaranlage (bzw. Säule 3a), zahlen Sie im Folgejahr CHF 2'500 weniger Steuern. Das reine Investment beträgt also effektiv nur CHF 7'500. Der Unterschied liegt im laufenden Ertrag. Ein 3a-Konto wirft aktuell 0.5% bis 1.0% Zins ab (ca. CHF 75/Jahr), der immerhin einkommenssteuerfrei bleibt. Die Solaranlage hingegen produziert Strom. CHF 10'000 entsprechen (nach Subvention) einem ca. 5-kWp-Anlage-Anteil, der 5'000 kWh/Jahr produziert. Bei einem Strompreis von CHF 0.25/kWh und 40% Eigenverbrauch sparen Sie sofort CHF 500/Jahr. Hinzu kommt die Einspeisevergütung (CHF 300). Ihr jährlicher Cashflow: CHF 800. Rendite: ca. 8–10% statt 1%.
Das Geheimnis der «steuerfreien» Solarrendite
Was den Solar-Ertrag in der Schweiz so lukrativ macht: Nicht gekaufter Strom ist steuerfrei. Wenn Ihr 3a-Wertschriftenfonds 5% Gewinn erzielt, ist das grossartig, aber Sie haben das volle Kursrisiko. Wenn Ihre Solaranlage verhindert, dass Sie 2'000 kWh zu je 25 Rappen kaufen, «verdienen» Sie CHF 500 Cash, der nirgends als Einkommen versteuert werden muss. Es ist gespartes Geld nach Steuern. Um netto CHF 500 mehr in der Tasche zu haben, müssten Sie bei 25% Steuerprogression brutto über CHF 650 dazuverdienen.
Inflation: Der stumme Helfer der Solarenergie
Auf einem 3a-Zinskonto frisst die Inflation die Rendite restlos auf. Wenn die Strompreise über die nächsten 10 Jahre durch Netzumbau oder CO2-Abgaben steigen, steigt die Rendite Ihrer Solaranlage automatisch mit. Jede Tariferhöhung Ihres Elektrizitätswerks macht die Solaranlage rückwirkend noch profitabler. Eine PV-Anlage ist somit ein materieller «Hedge» (Absicherung) gegen die Inflation der Lebenshaltungskosten.
Das Ende der Laufzeit (Die Besteuerung)
Beziehen Sie mit 65 Ihre Säule 3a, wird eine (zwar reduzierte, aber doch spürbare) Kapitalauszahlungssteuer fällig (rund 5-8% je nach Bezugsgrösse und Kanton). Bei der Solaranlage fällt diese Endbesteuerung weg. Verkaufen Sie Ihr Haus mit intakter Solaranlage, holen Sie den Restwert in der Regel über den höheren Immobilienpreis steuerfrei wieder heraus (Grundstückgewinnsteuer ist bei selbstgenutztem Eigentum meist verschmerzbar oder aufschiebbar). Fazit: Für Hausbesitzer ist die Solaranlage oft die lohnendste Vorsorge, bevor der erste Franken in ein niedrig verzinstes 3a-Konto fliesst.
