Was sich für Ihre Entscheidung ändert
Das BFE beschreibt Einmalvergütung, Ausschreibungen, 30-/60-%-Förderlogik und gleitende Marktprämie. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben Sie dazu in Offerte und Vertrag prüfen sollten.
Entscheidend ist nicht ein isolierter Referenzwert, sondern seine Wirkung auf Ihr Gebäude, Ihren Verbrauch, den Netzanschluss und die Vertragsbedingungen. Der Punkt Winterwert muss deshalb in der Offerte mit Quelle, Datum und klarer Berechnung ausgewiesen sein.
Konkreter Schwerpunkt: Erklärt, warum Höhenlage, Ausrichtung, Neigung und Winterproduktion wichtiger sein können als maximaler Jahresertrag.
Drei Prüfungen vor der Unterschrift
1. Machbarkeit
Prüfen Sie Statik, Dachzustand, Brandschutz, Zugang, Anschluss und Bewilligung vor der Bestellung.
2. Anwendungsbereich
Unterscheiden Sie Wohnhaus, Fassade, Grossanlage und Spezialfläche; dafür gelten andere Verfahren.
3. Entscheidungszeitpunkt
Lassen Sie aktuelle Regeln, Förderbedingungen und technische Nachweise kurz vor der Unterschrift bestätigen.
Schweizer Quellen zu Winter
- BFE, Förderung von Photovoltaikanlagen: Das BFE beschreibt Einmalvergütung, Ausschreibungen, 30-/60-%-Förderlogik und gleitende Marktprämie.
Halten Sie zu jeder Quelle das Abrufdatum und den Anwendungsbereich fest. Eine nationale Mitteilung ersetzt weder den lokalen Tarif noch die technische Prüfung Ihres Projekts.
Offerten belastbar vergleichen
Lassen Sie eine Referenzvariante und eine vorsichtige Variante rechnen. Beide müssen Investition, Eigenverbrauch, Einspeisung, Förderung, Termine und Verantwortlichkeiten getrennt zeigen. So erkennen Sie, ob das Ergebnis auch bei einer weniger günstigen Annahme tragfähig bleibt.
Bei Winterwert sollte die Offerte ausserdem nennen, welche Angabe vor Baubeginn nochmals bestätigt wird und wer eine spätere Änderung trägt.
Ihr nächster Schritt
Bereiten Sie Stromrechnung, Dachangaben, bestehende Verträge und vergleichbare Offerten vor. Stellen Sie die offenen Fragen schriftlich und vergleichen Sie erst danach Nettopreis, Jahresnutzen und Vertragsfolgen.
