Verbrauch und Stromvertrag gemeinsam prüfen
Für eine Bäckerei, Schreinerei oder ein Kühlhaus zählt nicht nur der Jahresverbrauch, sondern auch, wann Strom gebraucht wird. Stellen Sie Produktionszeiten, Lastspitzen und Wochenendbetrieb dem erwarteten Solarertrag gegenüber. Prüfen Sie ausserdem Ihren bestehenden Liefervertrag: Welche Preise gelten, wann läuft er aus und welche Mengen sind bereits vereinbart? Eine Solaranlage deckt nur den zeitgleich verfügbaren Anteil des Bedarfs. Der übrige Strombezug bleibt Teil Ihrer Kostenplanung.
Eigeninvestition oder Solar-Contracting?
Bei einer Eigeninvestition trägt Ihr Betrieb die vereinbarten Anschaffungs- und Betriebskosten. Beim Contracting übernimmt ein Energiepartner die Finanzierung und den Betrieb der Anlage nach Vertrag. Vergleichen Sie beide Modelle über denselben Zeitraum und mit demselben Verbrauchsprofil. Lassen Sie Dachzustand, Nutzungsrechte, Kostenaufteilung, Wartung und spätere Dacharbeiten vor der Unterschrift klären. Entscheidend ist die vollständige Kostenrechnung, nicht ein pauschales Versprechen einer kostenlosen Anlage.
Was im Stromliefervertrag stehen sollte
Ein Power Purchase Agreement (PPA) regelt den Kauf von Strom. Preis, Laufzeit, Liefermenge und Risikoübernahme werden vertraglich vereinbart. Lassen Sie ausdrücklich erklären, ob der Preis fest ist oder angepasst werden kann und wer bei Produktionsausfällen oder geringerem Verbrauch welche Kosten trägt. Prüfen Sie auch Reststrom, Überschüsse, Kündigung und Vertragsende. Ein längerfristiger Vertrag kann die Planung erleichtern, garantiert aber weder unveränderte Gesamtkosten noch die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs.
