Was sich für Ihre Entscheidung ändert
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften, virtueller ZEV und Mindestvergütungen werden ab 2026 praktisch relevant. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben Sie dazu in Offerte und Vertrag prüfen sollten.
Entscheidend ist nicht ein isolierter Referenzwert, sondern seine Wirkung auf Ihr Gebäude, Ihren Verbrauch, den Netzanschluss und die Vertragsbedingungen. Der Punkt Rechtsfahrplan muss deshalb in der Offerte mit Quelle, Datum und klarer Berechnung ausgewiesen sein.
Konkreter Schwerpunkt: Bündelt LEG, vZEV, Mindestvergütung, dynamische Tarife und stündliche Spotpreise in eine verständliche Chronologie.
Drei Prüfungen vor der Unterschrift
1. Lokaler Tarif
Verwenden Sie den publizierten Bezugs- und Einspeisetarif Ihres Netzbetreibers mit Gültigkeitsdatum.
2. Verbrauchsprofil
Trennen Sie Tagesverbrauch, Überschuss und steuerbare Lasten, bevor Sie die Wirtschaftlichkeit beurteilen.
3. Vertragsvariante
Verlangen Sie eine vorsichtige zweite Rechnung für veränderte Tarife oder Vergütungen.
Schweizer Quellen zu Recht
- Bundesrat, Verordnungen zum Stromgesetz: Lokale Elektrizitätsgemeinschaften, virtueller ZEV und Mindestvergütungen werden ab 2026 praktisch relevant.
- Bundesrat, Rückliefervergütung 2027: Ab 1. Januar 2027 kann sich das gesetzliche Auffangmodell am Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung orientieren, wenn Netzbetreiber und Produzent keinen anderen Vergütungssatz vereinbaren.
- Swissolar, neues Vergütungsmodell: Swissolar beschreibt, dass der stündliche Spotpreis Anreize schafft, Solarstrom bei tiefen Preisen zu speichern oder lokal zu verbrauchen.
Halten Sie zu jeder Quelle das Abrufdatum und den Anwendungsbereich fest. Eine nationale Mitteilung ersetzt weder den lokalen Tarif noch die technische Prüfung Ihres Projekts.
Offerten belastbar vergleichen
Lassen Sie eine Referenzvariante und eine vorsichtige Variante rechnen. Beide müssen Investition, Eigenverbrauch, Einspeisung, Förderung, Termine und Verantwortlichkeiten getrennt zeigen. So erkennen Sie, ob das Ergebnis auch bei einer weniger günstigen Annahme tragfähig bleibt.
Bei Rechtsfahrplan sollte die Offerte ausserdem nennen, welche Angabe vor Baubeginn nochmals bestätigt wird und wer eine spätere Änderung trägt.
Ihr nächster Schritt
Bereiten Sie Stromrechnung, Dachangaben, bestehende Verträge und vergleichbare Offerten vor. Stellen Sie die offenen Fragen schriftlich und vergleichen Sie erst danach Nettopreis, Jahresnutzen und Vertragsfolgen.
