1. Eigenbedarf und Arbeiten bestätigen lassen
Die Wohneigentumsförderung betrifft selbstgenutztes Wohneigentum. Das BSV begrenzt die Finanzierung einer Solaranlage auf den nachgewiesenen Eigenbedarfsanteil; nicht selbst genutzte Stromproduktion darf nach dieser Präzisierung nicht mit Vorsorgemitteln finanziert werden. Reichen Sie Eigentumsnachweis, Nutzung, Offerte und Berechnung ein. Eine Batterie ist nicht automatisch in jedem Fall zulässig.
2. Betrag und Zeitplan klären
Fragen Sie nach verfügbarem Betrag, Altersgrenzen, früheren Bezügen und Fristen vor der Pensionierung. Klären Sie Zustimmungen, Unterlagen, Gebühren und Zahlungsweg. Bewahren Sie die schriftliche Zusage auf, bevor Sie einen von dieser Finanzierung abhängigen Auftrag erteilen.
3. Folgen für die Vorsorge berechnen
Verlangen Sie einen Vergleich von Alters-, Todesfall- und Invaliditätsleistungen einschliesslich der Kosten einer ergänzenden Absicherung. Lassen Sie die Bezugssteuer für Ihre Situation berechnen. Stromersparnisse gleichen reduzierte Leistungen nicht automatisch aus. Auch ein 3a-Bezug lässt die verfügbaren Mittel im Ruhestand nicht unverändert.
4. Finanzierung für dieselbe Offerte vergleichen
Vergleichen Sie Eigenmittel, Kredit, Hypothek, Verpfändung und Vorbezug anhand derselben Solarofferte. Erfassen Sie Anfangskosten, Gebühren, Zinsen, verbleibende Liquidität und Vorsorgeleistungen. Bei Solar zählen vermiedener Bezug, Einspeiseerlöse, bestätigte Förderung, Wartung und Ersatz. Variieren Sie Tarife und Verbrauch; eine allgemeine Renditeannahme reicht nicht für die Entscheidung.
5. Verkauf und Nutzungsänderungen vorbereiten
Klären Sie vor Verkauf, Umzug oder Nutzungsänderung Rückzahlung, mögliche Reinvestition und den Grundbucheintrag mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Lassen Sie die anwendbaren Fristen bestätigen. Bewahren Sie Zusage, Zahlungsnachweis, Steuerunterlagen und Finanzierungsbedingungen beim Anlagendossier auf.
