Neubau: Bundesrahmen und kantonale Vorschrift unterscheiden
Artikel 45a des Energiegesetzes sieht eine Solaranlage auf Dach oder Fassade neuer Gebäude mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche vor. Diese Fläche entspricht nicht einfach der Wohnfläche. Die Kantone regeln Ausnahmen und können Anforderungen für kleinere Gebäude vorsehen. Manche wenden bereits kantonale Eigenstromvorschriften an: Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage für Ihr Projekt.
Sanierung: geltende Regeln zum Projektzeitpunkt prüfen
Eine Dachsanierung löst nicht überall in der Schweiz dieselbe Pflicht aus. Anforderungen hängen von Kanton, Arbeiten und geltendem Recht ab. Die MuKEn 2025 sind Mustervorschriften; ihre kantonale Umsetzung muss geprüft werden. Klären Sie den Fall mit Energiefachstelle und kommunaler Baubehörde, bevor Sie die Offerte festlegen.
Ausnahmen: Nachweise vorbereiten
Der Bundesrahmen nennt Konflikte mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unverhältnismässigkeit als mögliche Ausnahmegründe. Verfahren und Entscheid liegen bei den zuständigen Behörden. Dokumentieren Sie Denkmalschutz, technische Grenzen und Kosten; eine Verkaufsaussage des Installateurs ersetzt keinen Ausnahmeentscheid.
Fragen vor der Unterschrift
Verlangen Sie Rechtsgrundlage, Definition der anrechenbaren Gebäudefläche, vorgeschriebene Leistung oder Eigenstrommenge, mögliche Ausnahmen und Anzeige- oder Bewilligungsverfahren. Klären Sie Anschluss, Verantwortung und Frist. Trennen Sie Baupflicht, Bewilligung der Anlage und Förderanspruch.
